Unsere Gemeinde ist laut Forstgesetz 1975 § 101 dazu verpflichtet, mindestens einmal jährlich die Wildbäche im Gemeindegebiet begehen zu lassen und das Bachbett sowie den näheren Uferbereich auf Veränderungen oder Beeinträchtigungen (Holzablagerungen, Holzver-klausungen, umgestürzte Bäume, verlandete Durchlässe etc.) zu kontrollieren. In Anbetracht immer stärkerer Niederschlagsereignisse mit den dazugehörigen enormen Abflussmengen, ist dies eine wichtige Vorkehrung für den Schutz und die Sicherheit unserer Bevölkerung und ihrer Besitztümer.
In unserer Gemeinde wird die Wildbachbegehung in diesem Jahr von einem Expertenteam der Firma umwelterkundung.at durchführt, welche im März 2022 sämtliche Wildbäche auf Übelstände überprüfen. Die vorgefundenen Übelstände werden dokumentiert und den GrundstückseigentümerInnen anschließend mitgeteilt. Diese sind dazu aufgefordert, Holz oder andere den Wasserlauf hemmende Gegenstände ehestmöglich zu beseitigen. Wir bitten die Wald- und GrundstückseigentümerInnen im Eigeninteresse bereits vor der Begehung bestehende Ablagerungen zu entfernen.
Im Sinne der Gefahrenprävention bitten wir die Bürgerinnen und Bürger von der Marktgemeinde Gratkorn, die Firma umwelterkundung.at bei der Wildbachbegehung zu unterstützen, indem wir Ihnen den Zugang zu den Wildbächen gewähren und vorgefundene Missstände ehestmöglich beseitigen.
Wir danken sehr herzlich!
Invasive Neophyten –
Aktionswochen „Gelebter Naturschutz“ 2019 und Weltenbummler-App
Riesenbärenklau, Ambroisie, Staudenknöterich, Drüsiges Springkraut und Goldrute haben ein gemeinsames Merkmal: Sie zählen zu den invasiven Neophyten. Das sind nicht heimische Pflanzenarten, die durch den Menschen entweder absichtlich oder als Zier- bzw. Nutzpflanzen oder unabsichtlich über Straße, Schiene, Luft- und Wasserweg
eingeführt worden sind.
Diese invasiven Neophyten gefährden nicht nur unsere Gesundheit, heimische Lebensräume, Pflanzen- und Tierarten, sondern verursachen auch volkswirtschaftliche Schäden, die mit hohen Folgekosten verbunden sind.
Um dem überaus raschen Voranschreiten Einhalt zu gebieten, veranstaltete die Abteilung 13 Umwelt und Raumordnung des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung zusammen mit der Steiermärkischen Berg- und Naturwacht in der gesamten Steiermark im Sommer seine alljährlichen Aktionswochen.
Darüber hinaus möchten wir auf eine Möglichkeit hinweisen, wie Sie bei der Erfassung und Dokumentation von invasiven Arten mitwirken können. Eine Darstellung ihrer Verbreitung ist von großer Bedeutung und deshalb ist jede Mithilfe wertvoll. Mit der
„Weltenbummler-App“ weltenbummler.schulatlas.at können Pflanzen- und Tierarten, die sich in der Steiermark angesiedelt haben, ganz einfach mit dem Smartphone oder Tablet erfasst und online dargestellt werden. In nur drei einfachen Schritten werden Pflanzen und Tiere direkt im Gelände erfasst. Biologen prüfen die Einträge und schalten sie anschließend frei.
Vielen Dank für Ihre Mithilfe!
Ambrosie
Das gesundheitsgefährdende beifußblättrige Traubenkraut, auch Ragweed oder Ambrosie genannt, breitet sich in der Steiermark immer weiter aus.
Die Pollen der Ambrosie gehören zu den stärksten Allergieauslösern in der Pflanzenwelt und verursachen Entzündungen der Bronchialschleimhaut, Heuschnupfen, Bindehautentzündungen und häufig auch
in weiterer Folge Asthma. Daher ist es wichtig, die Ausbreitung der Ambrosie zu verhindern bzw. dort, wo sie bereits auftritt, verhement dagegen anzukämpfen. Diese Pflanze produziert zw.
70 Mill. und 1 Mrd. Pollen, die mehrere 100 km weit fliegen können. Die Samen (bis zu 3000 pro Pflanze) können im Boden bis zu 40 Jahre keimfähig bleiben.
Man erkennt die Ambrosie am rötlichen Stängel, der weich behaart und im oberen Teil verästelt ist, die Blätter sind fiederteilig, die Blütenstände sind traubige, gelbgrüne Kerzen mit Blühbeginn
Ende Juli /Anfang August bis Oktober, es wächst kugelförmig und buschartig mit 30 - 150 cm Höhe, nach dem Abmähen werden zahlreiche Seitentriebe gebildet.
Bekämpfungsmöglichkeit im Gartenbereich Pflanzen mit der Wurzel ausreißen (Handschuhe und event. Staubmaske verwenden) und in einem Plastikbeutel mit dem Restmüll entsorgen; nicht kompostieren!
Bei chemischer Bekämpfung nur zulässige Pflanzenschutzmitteln verwenden.
Die Fundorte sollen mittels Meldeformular an die Gemeinde gemeldet werden. Diese Meldung dient zur Erhebung der Verbreitung der Pflanze in der Steiermark. Gemeldet werden sollen
Einzelpflanzen und Bestände aus privaten, öffentlichen und landwirtschaftlichen Flächen.