Sollten Sie am Wahltag nicht in der Gemeinde sein oder das Wahllokal nicht aufsuchen können, gibt es wieder die Möglichkeit, per Wahlkarte abzustimmen!
Wahlkarten beantragen:
Rücknahme von Wahlkarten unmittelbar nach mündlicher (persönlicher) Beantragung und Stimmabgabe („Quasi-Vorwahltage“).
Es ist möglich, die Wahlkarte direkt nach mündlicher (persönlicher) Beantragung in der Gemeinde auszufüllen und unmittelbar im Anschluss dort wieder abzugeben.
Für eine ungestörte Stimmabgabe vor Ort steht eine Wahlkabine zur Verfügung - bitte bringen Sie einen amtlichen Lichtbildausweis mit!
Parteienverkehrszeiten: Mo., Di., Mi., Fr., 09.00 – 12.00 Uhr sowie Do., 14.00 – 18.00 Uhr.
Nutzen Sie Ihr Wahlrecht!
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