Bitte nicht mit dem einmaligen Wohn- und Heizkostenzuschuss des Bundes von 2023 (Haushaltsnettoeinkommensgrenze € 40.045) verwechseln. Dieser Zuschuss in Höhe von € 400,-- wurde nur für das Jahr 2023 gewährt!
Personen mit geringem Einkommen und Hauptwohnsitz in Gratkorn können bis zum 28. Februar 2025 einmalig um Zuschuss zu den Heizkosten in Höhe von € 340,-- im Gemeindeamt ansuchen.
Einkommensobergrenzen:
• Ein-Personen-Haushalte: € 1.572,-
• Haushaltsgemeinschaften: € 2.358,-
• Sowie für jedes Familienbeihilfe beziehende im Haushalt lebende Kind: € 472,-
• Wer Wohnunterstützung bezieht, erhält nicht zusätzlich einen Heizkostenzuschuss
Bitte beachten Sie: Sonderzahlungen werden aliquot miteingerechnet!
Richtlinien für den Heizkostenzuschuss des Landes
Für die Antragsstellung im Gemeindeamt benötigen Sie einen Lichtbildausweis, die Bankdaten sowie die Einkommensnachweise sämtlicher im Haushalt hauptwohnsitzgemeldeter Personen.
Neu ist in diesem Jahr die Möglichkeit einer Online-Beantragung bei der Gemeinde.
Der Heizkostenzuschuss kann unter folgendem Link beantragt werden:
Online - Antrag Heizkostenzuschuss des Landes
Sämtliche Haushaltseinkommensnachweise sind dem Online – Antrag beizulegen. Bitte unbedingt Telefonnummer und E-Mail-Adresse für Rückfragen angeben!
Bei Fragen steht Ihnen das Bürgerservice der Gemeinde unter
Tel. +43 3124 22 201-567 sowie das Referat Beihilfen und Sozialservice der Landesregierung unter Tel. +43 800 20 10 10 zur Verfügung.