Der Gemeinderat kann einzelne seiner Mitglieder gem. § 49a der Stmk. Gemeindeordnung zu Referenten bestellen. Diese Referenten haben die Aufgabe, zur Vorbereitung der Entscheidungen des Gemeinderate und der der Fachausschüsse Vorarbeiten, Erhebungen oder dergleichen durchzuführen.
Sie können nur aufgrund eines entsprechenden Auftrages eines dieser Organe tätig werden und haben dem Gemeinderat über ihre Tätigkeit Bericht zu erstatten.
Darunter fallen Angelegenheiten wie zum Beispiel
bis hin zu operativen Themen wie