In Österreich gilt eine gesetzliche Ausbildungspflicht - die AusBildung bis 18!


Weil es mehr denn je wichtig ist, dass alle jungen Menschen eine gute Ausbildung haben!

 

Die Ausbildungspflicht betrifft Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, die die allgemeine Schulpflicht erfüllt haben und sich nicht nur vorübergehend in Österreich aufhal-ten.

Erziehungsberechtigte sind verpflichtet, dafür zu sorgen, dass ihre Kinder nach Erfüllung der allgemeinen Schulpflicht bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres einer anerkannten Bil-dungs- oder Ausbildungsmaßnahme oder einer auf diese vorbereitende Maßnahme nachge-hen. 

 

Es gibt in der Steiermark, beauftragt durch das Sozialministeriumservice, eine eigene Koordinierungsstelle AusBildung bis 18, die Sie bei Fragen und Unsicherheiten sehr gerne unter-stützt. Bitte kontaktieren Sie die Koordinierungsstelle Ausbildung bis 18 Steiermark von Mon-tag bis Donnerstag jeweils zwischen 9 und 16 Uhr bzw. Freitag zwischen 9 und 12 Uhr unter der kostenlosen Telefonnummer 0800 700 118!

 

Mehr Infos gibt’s auf www.kost-steiermark.at bzw. auf www.ausbildungbis18.at

Hier findest du Infos zu freien Lehrstellen und Lehrbetrieben in deiner Umgebung, weiters gibt es die Möglichkeit ein Beratungsgespräch mit dem AMS zu vereinbaren:

 

https://www.lehrstelle.at

 

Auf dieser Seite ist es für dich möglich einen Berufswahltest zu starten und dich über freie Lehrstellen, sowie unterschiedliche Berufe zu informieren:

 

https://www.lehrstellenportal.at

 

Alle Lehrstellen des Landes Steiermark findest du hier:

 

https://www.verwaltung.steiermark.at/cms/beitrag/12664670/74837373/

 

Alle Infos zum Thema Lehre mit Matura findest du hier:

 

https://www.stmk.wifi.at/kurs/66369x-informationsabend-lehre-mit-matura

oder hier:

https://www.bfi-stmk.at/ausbildung.html?keywords=lehre%20mit%20matura